systembezogener Tatbestand
- systembezogener Tatbestand
von Gutenberg geprägter Begriff für Leitmaximen wirtschaftlicher Betätigung, die von dem konkret bestehenden Wirtschaftssystem abhängig sind. Bes. gilt das ⇡ erwerbswirtschaftliche Prinzip für eine Verkehrs- bzw. ⇡ Marktwirtschaft als charakteristisch, in einer ⇡ Zentralverwaltungswirtschaft dagegen ein Prinzip der plandeterminierten Leistungserstellung.
- Gegensatz: ⇡ Systemindifferenter Tatbestand.
Lexikon der Economics.
2013.
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